Geschäftsbedingungen

Artikel 1 Definition der Sachleistung

1.1 Website: ein zusammenhängendes Konstrukt von digitalen Internetseiten einschließlich aller zugehörigen digitalen Bilder, Skripte und Datenbanken.

1.2 Content Management System: Konsistenz von Skripten, Internetseiten,

Datenbanken und Bilder, die der Kunde zur einfachen Anpassung seiner Website verwendet.

 1.4 Wartung einer Website: die Integration neuer Informationen (Texte, Bilder), die von Effecty B.V. zur Verfügung gestellt werden, in die bestehende Website des Auftraggebers, oder das Schreiben neuer Texte oder Änderungen an bestehenden Texten in die bestehende Website des Auftraggebers.

 1.5 Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, mit der Effecty B.V. Webdesign einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen abschließt.

Artikel 2 Anwendbarkeit

2.1 Die Unterzeichnung eines Angebots durch Effecty B.V. oder der Beginn einer Bestellung bei Effecty B.V. führt zu einer Vereinbarung, mit der sich der Auftraggeber mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt.

2.2 Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur möglich, wenn sie ausdrücklich in einer Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Effecty B.V. aufgenommen werden.

2.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und alle von Effecty B.V. geschlossenen Verträge und von Effecty B.V. erbrachten Dienstleistungen und alle anderen von Effecty B.V. ausgeführten Handlungen.

2.4 Effecty B.V. behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die neuen Bedingungen treten einen Monat, nachdem der bestehende Kunde über die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert wurde, in Kraft.

Artikel 3 Kostenvoranschläge und Angebote

3.1 Ein Angebot oder eine Offerte von Effecty B.V. ist für 10 Tage nach Versand gültig. Wenn nach Ablauf dieser Frist beschlossen wird, das Angebot oder die Offerte anzunehmen, hat Effecty B.V. das Recht, Preise oder Bedingungen zu ändern, und aus dem Angebot oder der Offerte können keinerlei Rechte abgeleitet werden.

3.2 Effecty B.V. kann nicht an ihre Angebote oder Offerten gebunden sein, wenn der Auftraggeber vernünftigerweise verstehen kann, dass die Angebote oder Offerten oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum in der Schriftform enthalten.

Artikel 4 Vertraulichkeit

4.1 Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Vereinbarung voneinander oder von einer anderen Quelle erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von der anderen Partei mitgeteilt wurden oder wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt.

4.2 Ist für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags eine Ausnahme von der Geheimhaltungspflicht erforderlich, können vertrauliche Informationen nach Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben werden.

Artikel 5 Gebühr

5.1 Für die Ausführung eines Auftrags schuldet der Auftraggeber Effecty B.V. das vereinbarte Honorar.

5.2 Alle von Effecty B.V. angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

5.3 Auf das Honorar wird Mehrwertsteuer geschuldet, es sei denn, das niederländische Steuerrecht verlangt nicht, dass dies dem Auftraggeber in Rechnung gestellt wird.

5.3 Wenn der Auftraggeber eine maßgebliche Verpflichtung, als Vertragspartner von Effecty B. V. verletzt, dann werde alle offenen Rechnungsbeiträge, aus welchem Grund auch immer, mit sofortiger Wirkung fällig.

5.4 Die mit der Ausführung des Auftrags verbundenen Kosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Dies schließt Reise- und Unterbringungskosten ein.

5.5 Im Falle eines gemeinsam erteilten Auftrags haftet der Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Beträge, auf die Effecty B.V. Anspruch hat.

5.6 Die Bezahlung der Rechnungen von Effecty B.V. hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Im Falle der Übertretung dieser Frist ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und schuldet Verzugszinsen in Höhe des anwendbaren gesetzlichen Zinssatzes.

5.7 Sollte Effecty B.V aufgrund Zahlungsrückstände ein Inkassodienstleister engagieren, dann werden diesen Kosten dem zahlungsfälligen Schuldner in Rechnung gestellt. Allumfassend werden dem schuldigen Auftraggeber außergerichtliche und gerichtliche Lasten in voller Höhe zu Lasten gelegt. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15 % des Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von € 100,- zuzüglich eventueller Zusatzkosten festgesetzt.

Artikel 6 Dauer und Beendigung

6.1 Verträge in Bezug auf Content Management System, Domain-Namen-Registrierung, Hosting und andere Produkte, bei denen ausdrücklich monatliche Abonnementgebühren angegeben sind, haben eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr und können danach jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese Verträge werden jedes Jahr stillschweigend verlängert.

6.2 Verträge, die sich auf die Optimierung von Google Adwords, Google Analytics und Bing Ads beziehen, haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten und können danach jederzeit mit einer Frist von 1 Monat schriftlich gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese Verträge werden stillschweigend jeden Monat verlängert.

33 6.3 Effecty B.V. hat das Recht, gelieferte Produkte und Dienstleistungen vorübergehend oder vollständig außer Betrieb zu setzen und/oder den Gebrauch davon einzuschränken, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen gegenüber Effecty B.V. nicht erfüllt. Effecty B.V. wird den Auftraggeber im Voraus darüber informieren, es sei denn, dies kann von Effecty B.V. nicht in aller Angemessenheit und Fairness verlangt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der fälligen Beträge bleibt auch während der Stilllegung und/oder Einschränkung bestehen.

Artikel 7 Lieferung, Zahlung, Risiko und Eigentumsvorbehalt

7.1 Hosting, Programmierung, Design, Link Building und Domainnamenregistrierung mit Dritten zu tun haben, haftet Effecty B.V. nicht für Schäden, die der Auftraggeber infolge der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen durch diese Dritten erleidet.

7.2 Nach der Lieferung von Effecty B.V. an den Auftraggeber gilt eine Annahmefrist von 1 Woche, in der der Auftraggeber kleinere Änderungen im Layout kostenlos anpassen lassen kann. Nach dieser Annahmefrist gilt das Produkt als angenommen, und für Änderungen werden Stundenlöhne in Rechnung gestellt.

7.3 Angegebene Fristen für die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen durch Effecty B.V. dienen nur als Richtlinie und sind daher niemals zeitlich fixiert, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.

7.4 Alle an den Auftraggeber gelieferten Waren bleiben Eigentum von Effecty B.V. Es kann vereinbart werden, dass bestimmte Teile des Auftrages übergehen, wenn der Auftraggeber alle Beträge, die er Effecty B.V. für die von Effecty B.V. gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen schuldet, sowie die dafür geschuldeten Zinsen und Kosten bezahlt hat. Soweit die Einräumung oder Übertragung bestimmter Rechte ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Einräumung oder Übertragung dieser Rechte stets unter der Bedingung, dass die damit verbundenen Gebühren, einschließlich Zinsen und Kosten, stets vollständig und pünktlich gezahlt werden.

7.5 Das von Effecty B.V. gelieferte Content Management System geht niemals in das Eigentum des Auftraggebers über, sondern kann vom Auftraggeber mittels eines Abonnementsystems für einen mit Effecty B.V. vereinbarten Betrag genutzt werden.

7.6 Im Falle des Entwurfs oder der Entwicklung einer Website, zugrundeliegender Systeme, Drucksachen oder eines Hausstils ist Effecty B.V. berechtigt, 30% des vereinbarten Preises im Voraus in Rechnung zu stellen. 7.7 Alle geistigen Eigentumsrechte an den Sachen, die Effecty B.V. im Namen des Auftraggebers erstellt, verbleiben bei Effecty B.V..

Artikel 8 Haftungsbeschränkung Effecty B.V.

8.1 Effecty B.V. ist nicht verpflichtet, Schadenersatz für den vom Auftraggeber erlittenen Schaden zu leisten, es sei denn, dass dieser Schaden durch bewusste Leichtfertigkeit seitens Effecty B.V. oder ihrer Manager verursacht wurde.

8.2 Eine Verpflichtung von Effecty B.V. zur Zahlung von Schadenersatz an den Auftraggeber ist zu jeder Zeit auf den Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags beschränkt.

8.3 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für den Fall, dass ein Auftrag zu Unrecht abgelehnt wird und dadurch ein Schaden entsteht.

8.4 Effecty B.V. ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber für Folgeschäden, die der Auftraggeber indirekt erleidet, zu entschädigen.

Artikel 9 Ausbildungskurse und Treffen

9.1 Wenn nach Meinung von Effecty B.V. die Anzahl der Teilnehmer an dem Programm an bestimmten Orten oder zu bestimmten Terminen zu gering ist, behält sich Effecty B.V. das Recht vor, Orte und/oder Schulungstermine vor Beginn des Programms abzusagen.

9.2 Etwaige Parkgebühren an den Schulungsorten gehen immer zu Lasten des Kursteilnehmers.

9.3 Falls ein Trainer oder Redner krank ist und/oder nicht teilnehmen kann, wird Effecty B.V. nach Möglichkeit einen gleichwertigen Ersatz stellen.

9.4 Falls ein Ersatz nicht möglich ist, wird Effecty B.V. die Teilnehmer so schnell wie möglich informieren.

9.5 Im Falle von 9.4 wird Effecty B.V. so bald wie möglich alternative Termine angeben.

9.6 Im Falle von Krankheit und/oder Unfähigkeit eines Lehrers hat der Teilnehmer oder der Auftraggeber keinen Anspruch auf (Schadenersatz-)Entschädigung, auch wenn Effecty B.V. infolge höherer Gewalt einen finanziellen Vorteil erringt.

9.7 Das Versagen eines Lehrers ist niemals ein Grund für eine kostenlose Absage. Die Bestimmungen von Artikel 9.6 bleiben in diesem Fall anwendbar.

Artikel 10 Anwendbarkeit des Rechts und Wahl des Gerichtsstands

10.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen Effecty B.V. und dem Auftraggeber findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

10.2 Für die Anerkennung von Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ist ausschließlich das Landgericht Limburg mit Sitz in Roermond zuständig.