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Google Analytics und die AVG

Google Analytics nicht DSGVO-konform?

Google Analytics ist das beliebteste Web-Analytics-Tool – und das aus gutem Grund. Es ist sehr einfach auf Websites zu implementieren, kostenlos und bietet wertvolle Einblicke. Man kann sehen, welche Seiten am häufigsten besucht werden, welche zu Konversionen führen und welche Suchanfragen auf der Website ausgeführt werden. Die niederländische Datenschutzbehörde (AP) hat jedoch angekündigt, dass Google Analytics möglicherweise in den Niederlanden verboten wird, da es nicht den Datenschutzbestimmungen der DSGVO entspricht.

Warnung der Datenschutzbehörde

Die österreichische Datenschutzbehörde DSB entschied am 13. Januar 2022, dass Google Analytics gegen die DSGVO verstößt. Die AP prüft derzeit, ob dies auch in den Niederlanden zutrifft und warnt, dass ein Verbot möglich ist. Es sieht danach aus, als ob die DSGVO tatsächlich verletzt wird, da Daten von Google Analytics in die USA übertragen werden und potenziell einzelnen Personen zugeordnet werden könnten. Damit handelt es sich um personenbezogene Daten, bei denen die Möglichkeit der Überwachung nicht ausgeschlossen werden kann.

Auswirkungen eines möglichen Verbots

Sollte es tatsächlich zu einem Verbot von Google Analytics kommen, wären die Folgen erheblich. Da die Software von zahlreichen Unternehmen genutzt wird, würde eine große Menge an Daten verloren gehen. Es wäre dann schwierig, die bisherigen Leistungsdaten der Website und deren Entwicklung nachzuvollziehen. Ohne diese Datenbasis wird es herausfordernder, Websites und Marketingkanäle zu optimieren, was letztlich zu Umsatzeinbußen führen könnte.

Sollten Unternehmen auf kostenpflichtige Alternativen zu Google Analytics umsteigen, hätte auch dies wirtschaftliche Auswirkungen. Google selbst wäre jedoch am stärksten betroffen. Google Analytics ist oft mit Google Ads verknüpft, wodurch Unternehmen gezielt in Google und auf vielen Websites werben können. Diese Verbindung ermöglicht den Zugriff auf Daten, mit denen sich Anzeigen optimieren lassen. Fällt diese Verbindung weg, verliert auch Google Ads an Attraktivität, was Google teuer zu stehen kommen könnte, da ein großer Teil seiner Einnahmen aus Google Ads stammt.

Solltest du dir Sorgen machen?

Das klingt alles dramatisch, und falls tatsächlich ein Verbot kommt, wäre es das auch. Ich persönlich würde dir jedoch raten, nicht in Panik zu geraten. Da für Google so viel auf dem Spiel steht, ist es sehr wahrscheinlich, dass Google Anpassungen an Google Analytics vornimmt, um die DSGVO-Anforderungen zu erfüllen. Selbst wenn diese Änderungen schwierig sein sollten, wiegen die möglichen Konsequenzen eines vollständigen Verbots der Nutzung der Tool-Plattform stärker.

Ein Urteil wird in den nächsten Tagen oder Wochen erwartet. Falls die Entscheidung ein Verbot umfasst, wird dieses höchstwahrscheinlich nicht sofort wirksam. Es ist also nicht notwendig, sofort auf eine andere Web-Analytics-Software wie Adobe Analytics oder Matomo umzusteigen. Das Urteil könnte jedoch auch andere Tools betreffen, die Online-Statistiken sammeln. Es könnte nämlich bedeuten, dass die Anonymisierung der IP-Adressen allein nicht ausreicht, um sicherzustellen, dass die Daten nicht auf einzelne Personen zurückgeführt werden können.

Google Analytics datenschutzfreundlich einrichten

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, zu prüfen, ob du Google Analytics bereits so datenschutzfreundlich wie möglich konfiguriert hast. Datenschutz wird zunehmend wichtiger. Wenn dies der Fall ist und du keine anderen vergleichbaren Tools für deine Website verwendest, benötigst du offiziell keine Cookie-Meldung. Nutzt du jedoch andere Tools zusammen mit Google Analytics, ist eine Cookie-Meldung meist weiterhin erforderlich.

Benötigst du Unterstützung bei der datenschutzfreundlichen Einrichtung von Google Analytics oder bei der Implementierung eines alternativen Web-Analytics-Tools? Ich stehe dir gerne zur Seite. Melde dich einfach bei mir – ich helfe dir gerne weiter!